Wels

Stadt Wels startet Unterstützungskampagne für den Handel2 Min. Lesedauer

23. April 2020 2 Min. Lesedauer

Stadt Wels startet Unterstützungskampagne für den Handel2 Min. Lesedauer

Reading Time: 2 minutes

Aufgrund der schwachen Frequenzen im Handel ruft die Stadt Wels mit Partnern kurzfristig eine Handelsaktion ins Leben.

Bereits von Montag, 27. April bis Samstag, 2. Mai – und somit vor der von der Bundesregierung angekündigten Wiedereröffnung des gesamten Handels am Montag, 4. Mai – wird die verkaufsfördernde Kampagne „Du darfst wieder shoppen – mehrwertsteuerfreie Tage“ gestartet und beworben.

Ziel dieser Aktion ist es,

  • den Konsumenten die aktuelle Unsicherheit zum Thema „Shopping“ zu nehmen,
  • einen starken Anreiz zum Einkaufen in Wels zu schaffen und
  • zusätzlich allen teilnehmenden Welser Partnerbetrieben einen Werbekostenbeitrag für die abgeschlossene Leistungsvereinbarung von pauschal 1.000 Euro (netto) sofort zur Verfügung zu stellen.

Die gesamte Kampagne wird von der Wels Marketing & Touristik GmbH in diesem Zeitraum beworben und gemeinsam mit den teilnehmenden Betrieben durchgeführt. Die Stadt Wels und die Wels Marketing & Touristik GmbH. stellen für jeden Betrieb neben den 1.000 Euro an Werbekostenbeitrag auch noch jeweils 100 Parkmünzen sowie diverse Werbematerialien (Poster, Sticker usw.) zur Verfügung. Zusätzlich wird auch noch die Pressearbeit samt Bewerbung der Aktion übernommen. Darüber hinaus gibt es für die teilnehmenden Betriebe die Möglichkeit, Stühle als Sitzgelegenheiten für die Besucher vor den Shops kostenfrei auszuborgen.

Als Gegenleistung erklären sich die teilnehmenden Betriebe dazu bereit, ihren Kunden im Kampagnenzeitraum (27. April bis 2. Mai) 20 Prozent Rabatt (oder Zusatzrabatt, mindestens volle 20 Prozent auf den Verkaufspreis, ausgenommen preisgebundene Artikel)) auf den Verkaufspreis zu gewähren und ihr Geschäft zumindest an den Kernöffnungszeiten (Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr und Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr) aufzusperren. Ebenfalls ist eine Kennzeichnung zur Teilnahme an der Aktion im/vor dem Geschäft beziehungsweise eine Information über die Teilnahme an die Kunden erforderlich.

Teilnahmeberechtigte Geschäfte

  • Inhabergeführte Geschäfte mit einer
  • Geschäftsgröße von maximal 400 Quadratmetern aus folgenden Branchen:
    • Auto- und Motorradzubehör
    • Bau-, Heimwerker- und Gartenbedarf
    • Bekleidung, Schuhe, Sport
    • Blumen
    • zoologischer Bedarf
    • Reisebüro
    • Gesundheit und Körperpflege
    • Elektrowaren
    • Hausrat, Einrichtung und Möbel
    • ausgewählte Nahrungs- und Genussmittel (kein Supermarkt)
    • Optik und Hörakustik
    • Papier, Bücher, Schreibwaren und Spielzeug
    • Teppiche und Bodenbeläge
    • Uhren und Schmuck
    • Sonstiger Einzelhandel
    • ausgewählte Dienstleister (die seit 16. April wieder geöffnet sind)

Von der Teilnahme an der Aktion ausgenommen sind Lebensmittelmärkte, Apotheken und Drogeriemärkte.