Wels

Irre Gestaltungs-Vorschriften3 Min. Lesedauer

6. Juli 2016 2 Min. Lesedauer

Irre Gestaltungs-Vorschriften3 Min. Lesedauer

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Jüngster Fall war das neue Schild „Cafe Central“ in der Bäckergasse, das mir bei mehrmaligem Vorbeigehen noch gar nicht aufgefallen ist. Da es beleuchtet ist, muss es nach § 27 der OÖ Bauordnung „beamtshandelt“ werden.

Zurechtgeschnitten
Nach demselben Paragraphen wäre auch das Schild beim Geschäft Goldankauf am Kaiser Josef Platz fällig gewesen. Es wird zwar nicht beleuchtet, hat aber ursprünglich die Fläche von 4 m² geringfügig überschritten. Die Geschäftsinhaber lösten das Problem mit der Säge, indem sie das Schild trapezförmig beschnitten. Schön schaut es jetzt nicht aus, dafür entspricht es der Bauordnung. Wenn man sich diesen § 27 durchliest, erkennt man, dass er eigentlich auf Plakatwände in der Landschaft abzielt. Aber so, wie er formuliert ist, auch Geschäfts-Schilder betrifft. Ausgenommen sind allerdings – wie der gelernte Österreicher leicht erraten kann – Werbetafeln politischer Parteien. Die Bauordnung gehört daher dringend „entrümpelt“.

Fragwürdige „Innenstadt-Richtlinie“
Die meisten Beschwerden beziehen sich aber auf Bestimmungen der sogenannten „Innenstadt-Richtlinie“. A-Ständer dürfen vor Geschäften und Lokalen nicht aufgestellt werden, auch wenn man bei einem mehr als 5 Meter breiten Gehsteig nicht von einer Verkehrsbehinderung reden kann.

Stadt bestimmt sogar Schriftgrößen
Die Richtlinie enthält einige Kuriositäten wie z.B. Vorschriften für Schriftgrößen und Ähnliches. Man kann sie auf der Homepage der Stadt Wels unter mit Suchbegriff „Richtlinie“ finden.

Nachlesen und Kopfschütteln
Die Innenstadt-Richtlinie ist ein Beschluss des Stadtsenates, und die Rechtsgrundlage dafür konnte ich auch beim Verfassungsdienst des Magistrates nicht in Erfahrung bringen. Wenn einer der schikanierten Lokalbetreiber klagt, wird das wohl ein Gericht klären müssen.

Beamte vermischen Gesetze und persönliche Meinung
Für Missverständnisse sorgen auch Beamte, die in Gesprächen mit Lokalbetreibern nicht klar deklarieren, was wirklich vorgeschrieben ist und was nur eine gutgemeinte Empfehlung des Beamten ist. Einzelne Magistratsabteilungen und die Stadtwerke sind unzureichend koordiniert.

Beispielsweise konnte das Cafe Augustin erst zwei Monate später als geplant eröffnet werden, da unerwartet Bauarbeiten auf dem Gehsteig davor stattfanden. Die Magistratsreform wird hier Verbesserungen bringen, optimal wäre aber ein einziger Ansprechpartner für die Lokalbetreiber. Ein modernes Stadtmanagement und Stadtmarketing schaut jedenfalls anders aus. Dafür braucht es freilich Leute mit entsprechenden Fähigkeiten und nicht solche mit Parteibuch.

Schikanen
Hier noch einige Beispiele, was alles schiefläuft: Im Schanigärten eines Lokales mussten Tische und Sesseln, die erst 3 Jahre alt waren, ausgetauscht werden. Kosten EUR 7000.- . Monatlich einmal müssen die Pflastersteine geputzt werden, mit einem 200 Euro teuren Spezialreinigungsmittel.

Farbvorschriften bei Sonnenschirmen
Sonnenschirme mussten wegen der Farbe ausgetauscht werden. Dass es für einige dieser „Maßnahmen“ finanzielle Unterstützung vom Magistrat gab, ist nur ein schwacher Trost. Müssen doch wir Steuerzahler alles bezahlen. Und mit etwas mehr Engagement von Politikern und Beamten hätte auch das Soundtheater nicht zusperren müssen. Wegen der vielen Schikanen spielen auch andere Lokalbetreiber mit dem Gedanken zuzusperren.

Umdenken ist gefordert
Schikanöse Vorschriften haben in der Vergangenheit Wirte und Geschäftsleute gründlich verärgert. Die meisten unserer Politiker haben noch nicht begriffen, dass wir froh sein müssen, wenn sich überhaupt noch jemand in der Innenstadt engagiert. Die Betreiber von Lokalen sind ja am meisten an einer lebendigen Stadt interessiert und wissen am besten, was zur Belebung des Geschäftes notwendig ist. Auf jeden Fall besser als pragmatisierte Beamte, die sich keine Gedanken machen müssen, wie die monatliche Auszahlung ihres Gehaltes zustande kommt.