Rabl: „Das Vermögen der Stadt beträgt 657 Mio. Euro.“2 Min. Lesedauer
Mit der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. Oktober 2015 wurde die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) für Städte und Gemeinden neu ausgerichtet. Ziel ist, eine vollständige und einheitliche Darstellung der finanziellen Lage unter Berücksichtigung der Haushaltsregelungen nach den Grundsätzen der Transparenz, Effizienz und Vergleichbarkeit. Am Montag, 14. Dezember wurde dem Gemeinderat die Eröffnungsbilanz zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Bislang wurde der Haushalt in eine ordentliche und außerordentliche Gebarung aufgeteilt. Durch die Verordnungs-Novellierung wird der Haushalt nun in drei Komponenten gegliedert, in einen Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt. Das bedeutet sowohl für den Voranschlag als auch für den Rechnungsabschluss einen neuen Aufbau und neue Inhalte.
Der Finanzierungshaushalt liefert Informationen zur Liquidität und zur Finanzierung des Gesamthaushalts, der Ergebnishaushalt stellt den Aufwand (Wertverbrauch) und den Ertrag (Wertzuwachs) dar und im Vermögenshaushalt wird ähnlich einer Bilanz das gesamte Vermögen den Fremdmitteln (Schulden, Rückstellungen, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt.
Einen wesentlichen Bestandteil der Aktiva bildet das Sachanlagevermögen in Höhe von 435,2 Mio. Euro. Dazu zählen unter anderem Grundstücke, Gebäude, Infrastruktur, Parks und Grünflächen, Straßenbauten, Kulturgüter etc. 160,3 Mio. Euro machen die Beteiligung der Stadt Wels aus. Das kurzfristige Vermögen beläuft sich auf 45,6 Mio. Euro. Dazu zählen die kurzfristigen Forderungen, Vorräte und liquide Mittel wie Kassen- und Bankguthaben.
Die Differenz zwischen Aktiva und den einzelnen Passivposten ergibt das Nettovermögen, vergleichbar mit dem Eigenkapital bei Unternehmen. Inklusive der Investitionszuschüsse beläuft sich dieses bei der Stadt Wels auf 165,1 Mio. Euro, das sind 25,1 Prozent des Gesamtvermögens. Dieser Wert kommt zustande, da Wels von dem Wahlrecht zur Bildung der Pensionsrückstellung mit 421,1 Mio. Euro Gebrauch gemacht hat. Ohne diese Rückstellung würde das Eigenkapital bzw. Nettovermögen 89,3 Prozent betragen. Andere Städte wie Linz oder Steyr haben von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht. Ein Bestandteil des Nettovermögens sind auch die Haushaltsrücklagen mit 40,7 Mio. Euro – das zeigt, dass die Stadt für die finanzielle Herausforderung durch die Corona-Krise gut gerüstet ist.
Positiv entwickelt haben sich die Darlehensschulden auf der Passiva-Seite, diese liegen per 1.1.2020 bei nur mehr 21,8 Mio. Euro, und haben sich im Laufe des Jahres 2020 nochmals auf 15,2 Mio. Euro reduziert.