Wels kann Asyl-Erstaufnahmezentrum verhindern2 Min. Lesedauer
Das Bundesministerium für Inneres hat der Stadt Wels im Jahr 2016 die Absicht mitgeteilt, auf Basis des Durchgriffsrechts eine Schwerpunktdienststelle in Form eines Registrierzentrums für Asylwerber in der ehemaligen Frauenklinik errichten zu wollen.
Gegen diesen Bescheid hat die Stadt Wels sowohl vor dem Bundesverwaltungs- als auch dem Bundesverfassungsgerichtshof Beschwerde erhoben.
Wesentliche Argumentation der Stadt war, dass mit dem Durchgriffsrecht die Gemeindeautonomie ausgehöhlt werde und damit das Gesamtgefüge der Verfassung beeinträchtigt sei. Dieser Argumentation ist der Verfassungsgerichtshof unter anderem wegen der fehlenden Parteistellung der Stadt Wels nicht gefolgt. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen.
Wesentlich für die Stadt Wels ist allerdings die vom Verfassungsgerichtshof festgehaltene Möglichkeit, gegen die Pläne des Ministeriums baurechtlich vorzugehen. Sollte nämlich tatsächlich ein Erstaufnahmezentrum für Asylwerber geplant sein, dann liege es an der Gemeinde, dagegen baurechtliche Schritte einzuleiten.
Damit bestätigt der Verfassungsgerichtshof die Rechtsmeinung der Stadt Wels, dass es sich bei einem Erstaufnahmezentrum nicht nur um eine bloße Asylunterkunft handelt. Mit einem Erstaufnahmezentrum werden nämlich auch Behörden und eine Gesundheitsstraße in der alten Frauenklinik untergebracht, weshalb ein derartiges Zentrum nicht vom Durchgriffsrecht gedeckt ist. Die Gemeinde kann dagegen daher baurechtliche Schritte einleiten.
Bgm. Dr. Andreas Rabl: „Es war goldrichtig, gegen die Bescheide des Innenministeriums Rechtsmittel zu ergreifen. Damit haben wir die Errichtung des Erstaufnahmezentrums in Wels verhindert. Gleichzeitig hat der Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit bestätigt, als Stadt baurechtlich dagegen vorzugehen. Die weitere Vorgehensweise wird nach der Regierungsbildung zu verhandeln sein. Die bisherigen Gespräche mit dem Innenministerium sind jedenfalls konstruktiv verlaufen.“
Vzbgm. Gerhard Kroiß: „Ein Bedarf an einer Asylunterkunft für bis zu 300 Asylwerbern sowie einem Erstaufnahmezentrum in Wels besteht aufgrund der rückläufigen Flüchtlingsströme nicht. Derzeit bestehen in Oberösterreich über 1.000 freie Flüchtlingsunterkünfte, die Schaffung neuer Kapazitäten ist daher eine Verschwendung von Steuergeld.“