Wels behält Namen auf KlingelschildernMin. Lesedauer
„Nummer statt Name“: Dafür bestehe auf den Welser Klingelschildern keine Notwendigkeit, sind sich die Vizebürgermeister Christa Raggl-Mühlberger (Wohnungsreferentin) und Gerhard Kroiß (Aufsichtsratsvorsitzender der Welser Heimstätte) einig.
Ausgangspunkt war die aktuelle Debatte, ob die Angabe eines Namens auf einem Klingelschild der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) widerspräche. Dies wurde mittlerweile – wie medial berichtet – von der EU-Kommission dementiert. Weiters liegt zudem bereits ein Gutachten der niederösterreichischen Stadt Wiener Neustadt vor: Auch daraus geht deutlich hervor, dass das generelle Ersetzen des Namens durch eine Nummer aus Datenschutzgründen nicht notwendig ist.
Zentraler Punkt ist: Die DSGVO gilt nur für elektronische und sogenannte strukturierte physische Daten (etwa Aktenablagesysteme). Namen auf Haustüren oder Klingelschildern fallen nicht darunter!
Ihren Ursprung hatte die Debatte in einer Beschwerde eines Mieters bei der städtischen Unternehmung Wiener Wohnen. Diese beschloss daraufhin in Eigenregie – und eben nicht auf Anordnung der Datenschutzbehörde – voreilig einen Schildertausch nach dem Motto „Nummer statt Name“ bei allen mehr als 200.000 Wiener Gemeindebauwohnungen.
Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger und Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: „Der generelle Wechsel von Namen auf Nummern auf den Klingelschildern würde zu Verwirrung und Verunsicherung führen. Obendrein wären damit unnötige Kosten für die Mieter und die Vermieter verbunden. Im Einzelfall ist eine Prüfung natürlich möglich.“